Aron Labonté,
der Anwalt
des Kindes
Verfahrens- beistand
In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei einer Vormundschaft wird durch das Familiengericht separat ein Verfahrensbeistand bzw. Ergänzungspfleger oder Vormund bestellt. Dieser vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes und macht diese bei Gericht geltend. Aron Labonté ist als solch ein Verfahrensbeistand tätig und führt dabei Gespräche mit dem Kind (einfacher Wirkungskreis) sowie mit den Bezugspersonen des Kindes (erweiterter Wirkungskreis). Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind und welche vor allem die Interessen des Kindes wart.
Inhalte & Leistungen:
- Parteilichkeit für das Kind
- Berichterstattung inklusive Empfehlung an das Gericht
- Feststellung und Vertretung des Kindeswohls und des Kindesinteresses vor Gericht
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Information des Kindes während und nach dem gerichtlichen Verfahren (Ausgang)
- Herstellung von einvernehmlichen Konfliktlösung der Kindeseltern
- Kontaktaufnahme mit wichtigen Bezugspersonen des Kindes
- Verschwiegenheit (wenn vom Kind gefordert)
- Verfahrensbeistand wird zum Verfahrensbeteiligtem mit eigenem Beschwerderecht
- Vermittelt zwischen den Beteiligten (Eltern, Großeltern, Kindern, etc)
Weitere Spezialgebiete
Wir haben uns darauf spezialisiert zwischenmenschliche Konflikte im privaten und geschäftlichen Rahmen zu lösen, Klarheit zu vermitteln, Wissen zu transferieren sowie Persönlichkeiten zu stärken. Neben Verfahrensbeistand haben wir uns auch auf weitere Schwerpunkte spezialisiert, dabei ist Mediation unser Steckenpferd.