Labonté-Consult

Grundsätze
der Mediation

Verhaltenskodex

Um die Qualität von Mediationsverfahren zu sichern, wurde der European Code of Conduct – dt. Verhaltenskodex – von der EU-Kommission initiiert. Dieser wurde am 02.07.2004 verabschiedet und stellt einen Katalog von Prinzipien, Regeln und Normen auf europäischer Ebene auf, denen sich die Labonté – Consult Mediatoren freiwillig angeschlossen haben und danach agieren.

Unter anderem beinhaltet der Verhaltenskodex folgende Grundsätze:

  • Mediatoren gewährleisten vollkommene Allparteilichkeit in ihrem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber
  • Mediatoren müssen eine einschlägige Ausbildung sowie kontinuierliche Fortbildungen sowie Erfahrungen im Mediationstätigkeiten auf Grundlage bestimmter Standards aufweisen
  • Mediatoren ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien erzielt wird
  • Alle Mediationsvereinbarungen werden von den Parteien eingehalten
  • Mediatoren geben den Parteien stets alle vollständigen Informationen über die Kostenregelung der Mediation
  • Alle Parteien sind in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden
  • Mediatoren wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Verfahren

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Grundvoraussetzungen

  • Die Konfliktpartner entscheiden sich freiwillig für eine Mediation.
  • Der Konflikt der Parteien vor der Mediation befindet sich in einer Sackgasse.
  • Die Konfliktpartner sollen zahlenmäßig ausgeglichen sein.
  • Die Parteien sind damit einverstanden, dass der Inhalt der Mediation der Verschwiegenheit unterliegt.
  • Die Parteien sind verhandlungs- und kommunikationsbereit bzw. -fähig
  • Die Parteien sind sich darüber bewusst und auch gewillt, eigenverantwortlich und gemeinsam eine Konfliktlösung herbeizuführen.
  • Die Parteien akzeptieren den Mediator in der Funktion als allparteilicher, strukturierender und anleitender Dritter.
  • Ein Konflikt für eine Mediation ist geeignet, wenn die Parteien aufeinander angewiesen sind.
  • Die Konfliktpartner sollten ein persönliches Einigungsinteresse haben und unter einem gewissen Zeitdruck stehen, ohne dass positive wie negative Folgen eines Konfliktes ausgesessen werden
  • Ein teurer und andauernder Rechtsstreit sollte von Anfang an vermieden werden.
  • Bei der Konfliktlösung geht es nicht um das “Recht haben”

Unsere Spezialgebiete für Ihre Konfliktlösung:

Wir haben uns darauf spezialisiert zwischenmenschliche Konflikte im privaten und geschäftlichen Rahmen zu bewältigen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Folgende Gebiete in der Mediation sind unsere Kernkompetenz:

Familien-
mediation

Wirtschafts-
mediation

Internationale Mediation

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch und beschreiben Sie uns ihre Problemstellung.

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